Erwägungsgrund 33 32018D0646
Die Kofinanzierung für die Durchführung des Beschlusses stammt unter anderem aus dem Erasmus+ Programm der Union, das durch die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde. Der gemäß dieser Verordnung eingerichtete Ausschuss ist an strategischen Erörterungen der Fortschritte bei der Umsetzung von Europass und der weiteren Entwicklungen beteiligt.