Erwägungsgrund 35 32018D0646
Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sowie die damit einhergehenden administrativen und finanziellen Belastungen sollten grundsätzlich im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgeglichen sein.
Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sowie die damit einhergehenden administrativen und finanziellen Belastungen sollten grundsätzlich im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgeglichen sein.