Erwägungsgrund 28 32018D0646
Der Europass-Rahmen sollte mithilfe eines Ansatzes entwickelt werden, bei dem der Nutzer im Mittelpunkt steht, und zwar auf der Grundlage von Rückmeldungen, einer Erfassung der Anforderungen, einschließlich durch Umfragen und Tests, wobei ein Augenmerk auf die besonderen gegenwärtigen und künftigen Bedürfnisse der Zielgruppen von Europass gelegt wird. Die Merkmale von Europass sollten insbesondere den Zusagen der Mitgliedstaaten und der Union Rechnung tragen, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen haben. Die Europass-Instrumente sollten wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, damit sie für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglicher werden.