Erwägungsgrund 13 32018D0646
In der Entschließung des Rates vom 28. Mai 2004 über den Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa sind die zentralen Ziele einer Politik der lebensbegleitenden Beratung für alle Bürger der Union festgelegt. In der Entschließung des Rates vom 21. November 2008 wird die Bedeutung der Beratung für lebenslanges Lernen unterstrichen.