Erwägungsgrund 31 32018D0646
Die Teilnahme an dem Rahmen sollte auch Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Mitgliedstaaten der Union sind, beitretenden Staaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern offen stehen, da sie alle seit Langem mit der Union in diesem Bereich zusammenarbeiten. Die Teilnahme sollte mit den einschlägigen Bestimmungen der Rechtsinstrumente in Einklang stehen, die die Beziehungen zwischen der Union und diesen Staaten regeln. Die mit dem Europass-Rahmen bereitgestellten Informationen über Fertigkeiten und Qualifikationen sollten auch aus anderen Staaten und Bildungssystemen als den teilnehmenden Staaten stammen und Migrationsbewegungen in die Union und aus der Union heraus berücksichtigen.