Erwägungsgrund 29 32018D0646
Aktualisierungen und Änderungen des Europass-Rahmens sollten in Zusammenarbeit mit den relevanten Interessenträgern erfolgen, zu denen Arbeitsvermittlungen, Berufsberater, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung und die Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gehören, wobei laufende politische Kooperationen wie der Bologna-Prozess im Europäischen Hochschulraum in vollem Maße geachtet werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern ist von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung des Europass-Rahmens.