Erwägungsgrund 30 32018D0646
Einschlägiges Unionsrecht über den Schutz personenbezogener Daten und nationale Durchführungsmaßnahmen sollten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, die nach Maßgabe dieses Beschlusses gespeichert und verarbeitet werden. Nutzer sollten die Möglichkeit haben, den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten einzuschränken.