Erwägungsgrund 26 32018D0646
Der neue Europass-Rahmen sollte die Bedürfnisse und Erwartungen aller Endnutzer berücksichtigen, hierzu zählen unter anderem Lernende, Arbeitsuchende sowie Arbeitslose und Arbeitnehmer, aber auch andere relevante Interessenträger wie Arbeitgeber (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), Handelskammern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Ehrenamtliche, Berufsberater, öffentliche Arbeitsvermittlungen, Sozialpartner, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugendorganisationen, Jugendarbeitsträger, zuständige nationale Behörden und politische Entscheidungsträger. Auch sollten die Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen, die in die Union einreisen oder sich in der Union aufhalten, berücksichtigt werden, damit ihre Integration gefördert wird.