Erwägungsgrund 13 32021D1364
Daher hätten sich diese Beschränkungen auch auf die beaufsichtigten Unternehmen ausgewirkt mit Folgen für die fristgerechte Abwicklung der Verfahren für die Erneuerung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen. Solche Beschränkungen hätten zu Situationen geführt, in denen die beaufsichtigten Unternehmen die physische Anwesenheit von Inspektoren abgelehnt oder nur mit großer Verspätung akzeptiert hätten. In einigen Fällen seien zwar Fernkontrollen zugelassen worden, die erfahrungsgemäß jedoch länger dauerten, da die Sichtprüfung von Eisenbahnfahrzeugen, technischen Einrichtungen oder Eisenbahninfrastrukturen ausschließlich auf der Grundlage der von der überwachten Stelle vorgelegten Unterlagen habe erfolgen müssen. Zudem müssten häufig zusätzliche Nachweise angefordert werden, was die Verfahren ebenfalls verzögern dürfte.