Erwägungsgrund 21 32021D1364
Darüber hinaus gälten dieselben Maßnahmen auch für die Ausbildung und Prüfung des sonstigen Eisenbahnpersonals, weshalb auch die Kapazitäten der betreffenden Stellen, die regelmäßigen Überprüfungen von Triebfahrzeugführern fristgerecht durchzuführen, eingeschränkt sein dürften.