Erwägungsgrund 17 32021D1364
In Polen gebe es über 17000 Triebfahrzeugführer. Seit 2011 seien all diesen Triebfahrzeugführern Fahrerlaubnisse gemäß dem Erlass des polnischen Ministers für Infrastruktur vom 18. Februar 2011 erteilt worden. Da diese Fahrerlaubnisse eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren hätten, würden die meisten von ihnen 2021 auslaufen. Da sich auch hier eine große Anzahl eingehender Anträge anhäufe, bestehe die Gefahr, dass die Behörde diese nicht fristgerecht bearbeiten und die beantragten Fahrererlaubnisse nicht fristgerecht ausstellen könne.