Erwägungsgrund 24 32021D1364
Alle Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber Polens verfügten nach wie vor über ein eigenes Sicherheitsmanagementsystem, das ein angemessenes Sicherheitsniveau im Eisenbahnverkehr gewährleiste. Zudem blieben im Rahmen der Sicherheitsmanagementsysteme alle Verfahren zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus des Eisenbahnverkehrs unverändert, sodass eine Verlängerung der Gültigkeit der fraglichen Dokumente nicht zu einem höheren Risiko für die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs führen könne. Die beantragte Verlängerung sollten daher nicht zu unverhältnismäßigen Risiken für die Verkehrssicherheit führen.