Erwägungsgrund 22 32021D1364
Trotz der positiven Entwicklung der Pandemie, seien die Notfallmaßnahmen noch nicht aufgehoben worden, und das Virus gelte nach wie vor als gefährlich. Die derzeitige Situation ermögliche zwar eine langsame Erholung der Wirtschaft und eine schrittweise Rückkehr zur Normalität, doch bestehe nach wie vor und insbesondere angesichts neuer Virus-Varianten die reale Gefahr einer möglichen vierten Welle.