Erwägungsgrund 16 32021D1364
Auch für die Ausstellung und Erneuerung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer sei die polnische Eisenbahnbehörde zuständig. Wie in den Erwägungsgründen 11 bis 13 erläutert, hätten sich die für die Bediensteten dieser nationalen Sicherheitsbehörde geltenden Auflagen zur Telearbeit auf den Arbeitsablauf ihrer Dienststellen ausgewirkt.