Erwägungsgrund 23 32021D1364
Polen hält es angesichts der Unsicherheiten in Bezug auf die epidemiologische Lage des Landes für erforderlich, eine Verlängerung um die höchstzulässigen sechs Monate zu beantragen. Eine Verlängerung um weniger als sechs Monate würde auch nicht dazu führen, die Situation für die Berufsgruppe der Triebfahrzeugführer zu stabilisieren oder die Anhäufung von Überprüfungen zu vermeiden, da nicht alle Triebfahrzeugführer in der Lage wären, diese innerhalb eines kürzeren Zeitraums durchzuführen.