Beschluss (EU) 2021/1364 der Kommission vom 9. Juli 2021 zur Ermächtigung Polens, bestimmte in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5030) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Polen hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 26 32021D1364Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen