Erwägungsgrund 18 32021D1364
Insbesondere seien alle regelmäßigen Überprüfungen der Kenntnisse und Fähigkeiten von Triebfahrzeugführern durch die nationalen Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Pandemie mit Wirkung vom 16. April 2020 ausgesetzt. Am 5. Dezember 2020 sei durch weitere nationale Maßnahmen die Durchführung medizinischer und psychologischer Untersuchungen für Triebfahrzeugführer — und damit die Notwendigkeit, zu diesen Untersuchungen persönlich zu erscheinen — während der Pandemie bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt worden.