Erwägungsgrund 9 32021D1364
Den von Polen vorgelegten Informationen zufolge dürften die Erneuerung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen, die Erneuerung von Sicherheitsgenehmigungen, die Erneuerung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer, die Lokomotiven und Züge führen, und der Abschluss der entsprechenden regelmäßigen Überprüfungen aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen über den 30. Juni 2021 hinaus undurchführbar bleiben.