Erwägungsgrund 20 32021D2243
Dieser Beschluss sollte am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, damit die Kommission im Einklang mit Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 die Anwendung bestimmter Rechte und Pflichten unmittelbar beschränken kann.