Erwägungsgrund 12 32021D2243
Nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2018/1725 ist die Kommission auch befugt, die Anwendung der Rechte betroffener Personen zu beschränken, um die Rechte und Freiheiten anderer Personen im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsvorfällen, die IT-Sicherheitsvorkehrungen beeinträchtigen könnten, zu schützen.