Erwägungsgrund 14 32021D2243
Die Kommission hat daher die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben c, d und h der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Gründe als Gründe für Beschränkungen festgelegt, die für die Datenverarbeitung durch die Generaldirektion Informatik im Zusammenhang mit deren IT-Sicherheitsvorkehrungen und -diensten erforderlich sein können.