Erwägungsgrund 13 32021D2243
Die Kommission muss möglicherweise auch die Unterrichtung betroffener Personen und die Anwendung anderer Rechte betroffener Personen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die sie von Drittländern oder internationalen Organisationen erhalten hat, beschränken, um ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit mit diesen Ländern oder Organisationen nachzukommen. Dies ist Teil der Pflicht der Kommission, ein wichtiges Ziel des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1725 zu wahren. Unter bestimmten Umständen können die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person jedoch Vorrang vor dem Interesse an einer internationalen Zusammenarbeit haben.