Erwägungsgrund 10 32023D1051
Die Kommission hat den Gerichtshof ersucht, den Beschluss (EU) 2019/1754 für nichtig zu erklären, soweit er Beschluss alle Mitgliedstaaten zum Beitritt zur Genfer Akte ermächtigt. Jedoch hat die Kommission den Gerichtshof auch ersucht, die Wirkungen derjenigen Teile der Entscheidung, deren Nichtigkeit sie beantragt hat, insbesondere jegliche Nutzung der Ermächtigung zum Beitritt zur Genfer Akte, für die sieben Mitgliedstaaten, die vor dem Zeitpunkt der Verkündung des Urteils bereits Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens waren, aufrechtzuerhalten. Die Kommission hat erklärt, dass sie ausnahmsweise einen Kompromiss akzeptieren könnte, wonach die sieben Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens sind, der Genfer Akte beitreten, um Probleme mit der Fortdauer von Rechten zu vermeiden.