Erwägungsgrund 8 32023D1051
Die Genfer Akte trat am 26. Februar 2020 in Kraft, drei Monate nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde durch die Union, wodurch sich die Zahl der Vertragsparteien auf die erforderliche Zahl von fünf erhöht hat.
Die Genfer Akte trat am 26. Februar 2020 in Kraft, drei Monate nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde durch die Union, wodurch sich die Zahl der Vertragsparteien auf die erforderliche Zahl von fünf erhöht hat.