Erwägungsgrund 2 32023D1051
Sieben Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens, nämlich Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Italien, Ungarn, Portugal und die Slowakei. Die Union selbst ist nicht Vertragspartei des Lissabonner Abkommens, da nur Länder diesem Übereinkommen beitreten können.