Erwägungsgrund 7 32023D1051
In einer in das Ratsprotokoll aufgenommenen Erklärung zur Annahme des Beschlusses (EU) 2019/1754 erhob die Kommission Einwände gegen die Möglichkeit, dass alle Mitgliedstaaten, die dies wünschen, ermächtigt werden, die Genfer Akte neben der Union zu ratifizieren beziehungsweise ihr beizutreten. Die Kommission wies jedoch auch darauf hin, dass sie bereit gewesen wäre, sich darauf einzulassen, dass den sieben Mitgliedstaaten, die bereits Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens sind und über umfangreiche im Rahmen dieses Abkommens eingetragene Rechte des geistigen Eigentums verfügen, im Interesse der Union gestattet werden könnte, der Genfer Akte beizutreten.