Erwägungsgrund 5 32023D1051
Am 27. Juli 2018 legte die Kommission auf der Grundlage von Artikel 207 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a AEUV einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Union zur Genfer Akte vor. In Anbetracht der ausschließlichen Zuständigkeit der Union für die Aushandlung der Genfer Akte sah dieser Vorschlag vor, dass nur die Union dieser Akte beitreten würde.