Erwägungsgrund 3 32023D1051
Im Anschluss an eine Überarbeitung des Lissabonner Abkommens wurde auf der Diplomatischen Konferenz der WIPO am 20. Mai 2015 die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) angenommen. Mit der Genfer Akte wird der Schutz von Ursprungsbezeichnungen auf alle geografischen Angaben ausgeweitet und wird es zwischenstaatlichen Organisationen ermöglicht, Vertragsparteien zu werden.