Erwägungsgrund 13 32024D1245
Gemäß dem Beschluss C(2024) 1420 muss die Kommission dafür Sorge tragen, dass bei der Mediationsstelle eingereichte Anträge auf Beistand vertraulich behandelt werden. Um diese Vertraulichkeit unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten, ist es erforderlich, interne Vorschriften zu erlassen, nach denen die Kommission die Rechte der betroffenen Personen gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2018/1725 beschränken kann.