Erwägungsgrund 15 32024D1245
Um den Artikeln 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu entsprechen, sollte die Kommission auf ihrer Website einen Datenschutzhinweis veröffentlichen, mit dem sie betroffene Personen transparent und kohärent über die Tätigkeiten der Kommission, bei denen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und über ihre Rechte informiert. Gegebenenfalls sollte die Kommission den Ersuchenden auf geeignete Weise individuell informieren. Hat der Ersuchende der Kontaktaufnahme mit einem anderen Beteiligten zugestimmt, sollte die Kommission den Beteiligten auf geeignete Weise individuell informieren.