Erwägungsgrund 19 32024D1245
Nach Artikel 25 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann die Kommission die Unterrichtung der betroffenen Person über die wesentlichen Gründe für eine Beschränkung zurückstellen, unterlassen oder ablehnen, wenn diese Unterrichtung die Wirkung der Beschränkung zunichtemachen würde.