Erwägungsgrund 16 32025D0222
Die Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) wird geändert. Aus diesem Grund sollte der Geltungsbeginn der jeweiligen Bestimmungen dieses Beschlusses, die sich auf Anträge von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor auf Teilnahme an TARGET beziehen, auf den 16. Juni 2025 verschoben werden, da dies das Datum ist, ab dem aus technischen Gründen die Änderungen der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) gelten müssen