Erwägungsgrund 12 32025D0628
Nach Artikel 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/1725 ist der Verantwortliche verpflichtet, die betroffenen Personen über die wesentlichen Gründe für die Beschränkung und über ihr Beschwerderecht beim Europäischen Datenschutzbeauftragten zu unterrichten.