Beschluss (EU) 2025/628 der Kommission vom 31. März 2025 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065
Den Grundsätzen der Transparenz, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Rechenschaftspflicht folgend sollte die Kommission alle Ausnahmen und Beschränkungen transparent handhaben und ein Verzeichnis über die Anwendung dieser Ausnahmen und Beschränkungen führen.
Erwägungsgrund 17 32025D0628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen