Erwägungsgrund 15 32025D0628
Um den Artikeln 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu entsprechen, sollte die Kommission auf ihrer Website einen Datenschutzhinweis veröffentlichen, mit dem sie alle betroffenen Personen transparent und kohärent über die Tätigkeiten der Kommission, bei denen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und über ihre Rechte informiert. Die Kommission sollte Hinweisgeber, Informanten, Zeugen und, soweit für den Fall relevant, einzelne Mitarbeiter des Unternehmens (z. B. den Leiter der Compliance-Abteilung, die zentrale Kontaktstelle) einzeln über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.