Erwägungsgrund 17 32026D1213
Der Ausschuss wird voraussichtlich auf seiner 20. Sitzung am 2. Juni 2026 fünf GREVIO-Mitglieder wählen. Im Fall ihrer Wahl werden sie ihr Amt vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2030 ausüben. Nach Artikel 66 des Übereinkommens besteht GREVIO aus 15 Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Ausschuss aus dem Kreis der von den Vertragsparteien nominierten Bewerberinnen und Bewerber für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, die einmal verlängert werden kann. Die GREVIO-Mitglieder müssen Staatsangehörige der Vertragsparteien sein, wobei auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und geografische Ausgewogenheit sowie multidisziplinäres Fachwissen im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu achten ist.