Beschluss (EU) 2026/1213 des Rates vom 29. Mai 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 20. Sitzung hinsichtlich der Schlussfolgerungen zur Durchführung der Empfehlungen, die an bestimmte Vertragsparteien dieses Übereinkommens gerichtet sind und zur Wahl von Mitgliedern der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Als Mitglied des Ausschusses kann die Union bei der geplanten Wahl von fünf GREVIO- Mitgliedern fünf Stimmen abgeben. Diese fünf GREVIO- Mitglieder werden vom Ausschuss aus den 15 Bewerberinnen und Bewerbern gewählt, die von 13 Vertragsparteien nominiert wurden. 11 der 13 nominierenden Länder sind Mitgliedstaaten der Union. Da alle nominierten Bewerberinnen und Bewerber über umfassende multidisziplinäre Erfahrungen im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gemäß Dokument IC-CP(2026)2 verfügen, sollte sich die Union bei dieser Wahl der Stimme enthalten.
Erwägungsgrund 18 32026D1213
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