Beschluss (EU) 2026/1561 des Rates vom 29. Juni 2026 über die Einrichtung des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl, die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm, die mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung der Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und zur Aufhebung der Entscheidungen 2003/77/EG und 2008/376/EG · KAPITEL III
Nicht verwendete oder wiedereingezogene Beträge, die nach der Durchführung der letzten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen übrig bleiben, werden dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl zugeführt und ausschließlich für die Forschung in Sektoren mit Bezug zur Kohle- und Stahlindustrie verwendet.
Art. 25 32026D1561Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen