Erwägungsgrund 7 32026D1942
Um die Anforderungen des Artikels 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 bzw. des Artikels 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfüllen, sollten in diesem Beschluss die jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der gemeinsam Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen festgelegt werden und zudem sollte geregelt werden, wie die gemeinsam Verantwortlichen den betroffenen Personen das Wesentliche der Vereinbarung zur Verfügung stellen sollen.