Art. 21a 32004L0109
Europäisches elektronisches Zugangsportal
(1)
Ein Webportal, das als europäisches elektronisches Zugangsportal ( Zugangsportal ) dient, wird bis zum 1. Januar 2018 eingerichtet. ESMA entwickelt und betreibt dieses Zugangsportal.
(2)
Das System der Vernetzung der amtlich bestellten Systeme setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
(3)
Die Mitgliedstaaten stellen den Zugang zu ihren zentralen Speichersystemen über das Zugangsportal sicher.