Erwägungsgrund 2 32006L0117
Über diese Anforderungen hinaus erfordert es der Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung, die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente von einem Mitgliedstaat in einen anderen, in die Gemeinschaft sowie aus der Gemeinschaft einem gemeinsamen, obligatorischen System der vorherigen Genehmigung zu unterwerfen.