Erwägungsgrund 19 32006L0117
Die Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen gilt unter anderem für die Beförderung radioaktiver Stoffe, ihre Einfuhr in die und ihre Ausfuhr aus der Gemeinschaft und enthält ein Berichterstattungs- und Genehmigungssystem für Tätigkeiten, bei denen ionisierende Strahlungen auftreten. Diese Bestimmungen sind daher für den unter die vorliegende Richtlinie fallenden Bereich von Bedeutung.