Erwägungsgrund 3 32006L0117
In seiner Entschließung vom 22. Mai 2002 über die Schaffung nationaler Systeme zur Überwachung und Kontrolle des Vorhandenseins radioaktiver Materialien bei der Wiederverwertung metallischer Werkstoffe in den Mitgliedstaaten unterstreicht der Rat die Notwendigkeit einer Minimierung von Risiken, die von radioaktiven Materialien in metallischen Werkstoffen, die zur Wiederverwertung bestimmt sind, ausgehen.