Erwägungsgrund 26 32009L0110
Die Bestimmungen dieser Richtlinie ersetzen alle entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2000/46/EG. Die Richtlinie 2000/46/EG sollte daher aufgehoben werden.
Die Bestimmungen dieser Richtlinie ersetzen alle entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2000/46/EG. Die Richtlinie 2000/46/EG sollte daher aufgehoben werden.