Erwägungsgrund 12 32014L0062
Banknoten und Münzen, die noch nicht offiziell von der EZB oder von den nationalen Zentralbanken und Münzprägestätten ausgegeben wurden, sollten ebenfalls unter den Schutz nach dieser Richtlinie fallen. Beispielsweise sollte ein solcher Schutz für Euro-Münzen mit neuen nationalen Seiten und für neue Euro-Banknotenserien bestehen, die noch nicht offiziell in Umlauf gebracht wurden.