Erwägungsgrund 18 32014L0062
Da diese Richtlinie Mindestvorschriften festlegt, können die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen für Falschgelddelikte einführen oder beibehalten.
Da diese Richtlinie Mindestvorschriften festlegt, können die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen für Falschgelddelikte einführen oder beibehalten.