Richtlinie 2014/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates
In Bezug auf alle in dieser Richtlinie festgelegten Tatbestandsmerkmale sollte Vorsatz vorliegen.
Erwägungsgrund 14 32014L0062Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen