Erwägungsgrund 8 32014L0062
Diese Richtlinie baut auf dem Rahmenbeschluss 2000/383/JI des Rates auf und aktualisiert ihn. Sie ergänzt jenen Rahmenbeschluss um zusätzliche Bestimmungen über das Strafmaß, über Ermittlungsinstrumente und über die Analyse, Identifizierung und Aufdeckung, von gefälschten Euro-Banknoten und -Münzen im Laufe von Gerichtsverfahren.