Erwägungsgrund 15 32014L0062
Geldfälschung wird in den Mitgliedstaaten seit jeher mit schweren strafrechtlichen Sanktionen geahndet. Grund dafür ist die Tatsache, dass Geldfälschung eine schwer wiegende Handlung mit negativen Folgen für die Bürger und Unternehmen ist und es erforderlich ist, das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die Echtheit des Euro und anderer Währungen zu wahren. Dies gilt besonders für den Euro als einheitliche Währung von über 330 Mio. Menschen im Euro-Währungsgebiet und als zweitwichtigste internationale Währung.