Erwägungsgrund 21 32014L0062
Um Ermittlungen über Falschgelddelikte und deren Verfolgung zu erleichtern, sollten die für diese Maßnahmen verantwortlichen Personen die Möglichkeit haben, wirksame Ermittlungsinstrumente einzusetzen, wie sie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens oder sonstiger schwerer Straftaten verwendet werden. Falls angezeigt, könnten diese Instrumente beispielsweise die Überwachung des Kommunikationsverkehrs, die verdeckte Überwachung einschließlich elektronischer Überwachung, die Überwachung von Kontobewegungen oder sonstige Finanzermittlungen umfassen. Der auf nationales Recht gestützte Einsatz solcher Instrumente ist unter Berücksichtigung unter anderem des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit an die Art und die Schwere der untersuchten Straftaten anzupassen. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sollte geachtet werden.